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Jawohl Chef!

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Synopsis

Kennen Sie das? Sie schicken die 30. Anweisung aus und Ihre Mitarbeiter ignorieren diese wie immer in gekonnter Manier. Schluss damit, denn auch wenn es für Weisungen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, können Unternehmer Maßnahmen ergreifen. Generell gilt: Weisungen sind nichts anderes als verbindliche Arbeitsaufträge, die den Arbeitsablauf regeln. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber übt sein Direktionsrecht aus und konkretisiert damit die Pflichten des Arbeitnehmers.