Geris Laendlertipp

Mahnmale gegen Wohlstand?

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Synopsis

Getanzt wurde früher in katholischen Kantonen und Regionen öffentlich während der 40-tägigen Fastenzeit kaum. Und in der Karwoche überhaupt nicht. Tanzen war gesetzlich verboten. Musizieren, öffentliche Grossveranstaltungen und Sportanlässe in der Karwoche bis und mit Ostersonntag explizit verpönt.