Wort Zum Sport

WORT zum SPORT 1/2018

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Synopsis

Vieldiskutierte Veränderungen bei einer hochsensiblen Thematik: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gelten unter anderem für Organisationen, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern, neue Regeln. Somit sind auch die Sportvereine betroffen. Auf welche konkreten Anpassungen und Pflichten sich die rund 18.500 Vereine im NRW-Sport einstellen müssen, erläutern Landessportbund-Vorstand Ilja Waßenhoven und der für den LSB NRW tätige Bonner Rechtsanwalt Elmar Lumar im Gespräch mit der Stabsstelle Presse. Was im ersten Moment als zusätzliche Belastung im Ehrenamt wahrgenommen werden könnte, hat in der Praxis den Schutz der betroffenen Personen vor Missbrauch zum Ziel. Vereine sollten bedenken, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben unter Umständen kostenintensive Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Zudem